Nutzen Sie unsere Ausbildung zur befähigten Person

Befähigte Person

Unser Angebot an Ausbildungen von befähigten Personen

Sämtliche Arbeitsmittel im Unternehmen müssen regelmäßig und fachkundig geprüft werden. Diese Prüfungen dürfen nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. Für die Ausbildung zur befähigten Person nach § 10 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind wir der qualifizierter Partner an Ihrer Seite.

Befähigte Person

zur Prüfung von Leitern und Tritten

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Instandhaltungspersonal, denen rechtliche Grundlagen, Unfallgefahren, Dokumentation und der Umgang mit Leitern und Tritten vermittelt wird.

Sachkundeprüfung für Leitern und Tritte
Befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen
Befähigte Person

zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen

Die befähigte Person erhält die Kenntnisse, um Brücken- und Portalkrane eigenverantwortlich zu prüfen.

Befähigte Person

zur Prüfung von Hydraulikschlauchleitungen

Personen, die mit hydraulisch gesteuerten Maschinen arbeiten. Praktische Übungen, Anwendung und die Fehleranalyse sind Bestandteil des Seminars.

Befähigte Person zur Prüfung von Hydraulikschlauchleitungen
Prüfung von Anschlagmittel
Befähigte Person

zur Prüfung von Anschlagmitteln

Die befähigte Person erlernt rechtliche Grundlagen, wichtige Grundbegriffe und den Aufbau von Anschlagmitteln, um die Prüfungen selbst durchzuführen.

Befähigte Person

zur Prüfung kraftbetätigten Fenster, Türen und Toren

Die befähigte Person lernt die rechtlichen Grundlagen für die Erstinbetriebnahme, Prüfungen von Flugförderzeugen, Abläufe, Probleme und die erforderlichen Dokumentationen kennen.

Prüfen von kraftbetriebenen Fenstern, Türen und Toren
Befähigte Person

im Umgang mit Arbeitsbühnen

Aufgrund von Vorschriften und Normen, die den sicheren Betrieb und Zustand von Arbeitsbühnen regeln.

Befähigte Person

zur Prüfung von Regalanlagen

Gemäß § 3 dieser Verordnung muss der Arbeitgeber auch für Regalanlagen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und gemäß § 10 entsprechend den ermittelten Fristen die Regalanlage durch eine befähigte Person überprüfen lassen.

Prüfung von Regalanlagen
Befähigte Person zur Prüfung zur Prüfung von Flurförderzeugen
Befähigte Person

zur Prüfung von Flurförderzeugen

Die Befähigte Person lernt die rechtlichen Grundlagen für die Erstinbetriebnahme, Prüfungen von Flurförderzeugen, Abläufe und Probleme und die erforderlichen Dokumentationen kennen.

Befähigte Person

zur Prüfung von austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter

Die Teilnehmer erweitern ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zum Prüfen von Kipp- und Absetzbehältern gemäß BGR 186 bestellt werden zu können.

Befähigte Person

zur Prüfung von Steigleitern

Die Schulung befähigt Sie, rechtssicher und betriebsinternen die regelmäßigen Prüfungen von Steigleitern für eine gefahrlose Benutzung durchzuführen. 

Befähigte Person

zur Prüfung von Wechselbrücken

Dieses Seminar vermittelt Ihnen die nötige Sachkunde, um als Befähigte Person zur Prüfung von Wechselbehältern und Wechselbrücken bestellt werden zu können.

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