Befähigte Person – Prüfung von Brücken- und Portalkranen

Befähigte Person

Befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen

zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen

Schulung zur sachkundigen Person gem. § 3 ABS. 3 BETRSICHV.

Nutzen

Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist in der Betriebssicherheitsverordnung neu geregelt. In dem Seminar lernen Sie die technischen und organisatorischen Randbedingungen für die Prüfung von Arbeitsmitteln einer Verwaltung kennen. Am Beispiel der Arbeitsmittel „Leitern und Tritte“ werden die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung solcher Prüfungen vermittelt. Sie erlangen, nach erfolgreicher Teilnahme, den Nachweis „Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung“.

Zielgruppe

Personen, die als „Befähigte Person“ die Prüfung von Arbeitsmitteln durchführen sollen, z. B. Hausmeister, Haushandwerker, Sachkundige aus dem Bereich Haustechnik

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen
  • TRBS (Technische Regel für Betriebssicherheit) „Befähigte Person"
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Aufgaben der Befähigten Person
  • Anforderungen an Leitern und Tritte
  • Umgang mit Leitern und Tritten
  • Wartung, Instandhaltung, Reparatur
  • Durchführung von Prüfungen
  • Organisation und Dokumentation
  • mögliche Unfälle vermeiden

Abschluss

Teilnahmebescheinigung Herkules Aus- und Weiterbildung

Buchungsnummer

196

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