Brandschutzprüfungen und Belehrungen
Wohngebäuden mittlerer Höhe. Selbst im vereinfachten Verfahren muss der Bauherr bei Einreichung der Baugenehmigungsunterlagen eine Prüfbescheinigung durch den staatlich anerkannte Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes vorlegen.
Gefahrgutbeauftragter Straße (extern)
Sie versenden Gefahrgüter über die Verkehrsträger Straße, See und Luft? Sie benötigen Hilfe und Unterstützung bei den täglich anfallenden Aufgaben, wie z.B. Erstellung von Beförderungspapieren, Unfallmerkblätter, Unterweisung Ihrer Mitarbeiter gem. ADR oder IMDG-Code?
Sachkundeprüfung für Leitern und Tritte
Die Gefährlichkeit von Arbeiten, die mit Hilfe von Leitern und Tritten durchgeführt werden, wird häufig unterschätzt. Die Zahl der Abstürze von Leitern und Tritten geht jährlich in die Tausende. Viele dieser Unfälle, die nicht selten tödlich verlaufen, könnten vermieden werden.
Prüfen von Flurförderzeugen (Gabelstapler, etc.)
Gemäß § 37 Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (DGUV 68) sind Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte sowie die nach dieser Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen nach Bedarf, jedoch jährlich mindestens einmal, durch einen Sachkundigen prüfen.
Prüfen von Anschlagmitteln
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass alle Anschlagmittel (Ketten, Seile, Hebebänder,etc,) regelmäßig (min. 1 mal jährlich) auf Ihren ordungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Prüfen von kraftbetriebenen Fenstern, Türen und Toren
Die Berufsgenossenschaften fordern eine jährliche Prüfung an kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren. Diese Vorschrift gilt ohne Einschränkung für alle Gewerbetreibenden. Für reine Privathaushalte gibt es keine Prüfpflicht im Sinne der Berufsgenossenschaft.
Prüfen von Regalanlagen
Als unabhängiger Regalinspekteur bieten wir Ihnen eine herstellerübergreifende Regalinspektion. Vor Prüfungsbeginn beraten wir Sie ausführlich über den Prüfungsablauf. Geprüft werden alle Arten von Regalen.