Befähigte Person
Prüfung von Anschlagmitteln - Sachkundelehrgang
Nutzen
Der Arbeitgeber hat seine Anschlagmittel (Seile, Ketten, Hebebänder) regelmäßig auf seine Sicherheit zu prüfen. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet ihn, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
Zielgruppe
Die Prüfung an Anschlagmitteln dürfen ausschließlich nur Befähigte Personen durchführen - Personen, die aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten,und ggf. instand setzen dürfen.
Inhalt
Rechtliche Grundlagen unter Berücksichtigung der Betriebssicherheitsverordnung
- Sicherheitsaspekte / Unfallgefahren an Anschlagmitteln
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Bedeutung der Befähigten Person
- Aspekte zur Auswahl von Anschlagmitteln
- Grundsätze für die Prüfung
- Physikalische Grundbegriffe der Anschlagtechnik: Lastenverteilung, Schwerpunktlage, Neigungswinkel
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
- Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel: Seile, Ketten und Hebebänder
- Kombination von verschiedenen Anschlagmitteln sowie das Vermeiden von Schäden
- Kontrolle vor dem Gebrauch: Verschleiß und Ablegereife
- Vorbeugende Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln
- Erforderliche Dokumentation
Abschluss
Teilnahmebescheinigung Herkules Aus- und Weiterbildung
Buchungsnummer
198