Befähigte Person – Prüfung von Steigleitern

Befähigte Person

Befähigte Person Steigleitern

Prüfung von Steigleitern

Die Schulung befähigt Sie, rechtssicher und betriebsinternen die regelmäßigen Prüfungen von Steigleitern für eine gefahrlose Benutzung durchzuführen. Sie kennen die aktuellen Vorschriften ASR A1.8 und DGUV-I 208-032 (vormals BGI 5189).

Nutzen

Die Schulung befähigt Sie, rechtssicher und betriebsinternen die regelmäßigen Prüfungen von Steigleitern für eine gefahrlose Benutzung durchzuführen. Sie kennen die aktuellen Vorschriften ASR A1.8 und DGUV-I 208-032 (vormals BGI 5189).

Zielgruppe

Personen, die als „Befähigte Person“ die Prüfung von Arbeitsmitteln durchführen sollen, z. B. Hausmeister, Haushandwerker, Sachkundige aus dem Bereich Haustechnik

Inhalt

  • Unterweisung: Grundlagen, Durchführung, Dokumentation
  • Rechtsgrundlagen: EU-Richtlinien, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)
  • ASR A1.8: Technische Regel für Arbeitsstätten, Definitionen, Anforderungen
  • DGUV Information 208-032: Auswahl und Benutzung von Steigleitern
  • DGUV Regel 103-007: Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume
  • Normen, z. B. DIN 18799, DIN 14094, DIN EN 14396, DIN 19572, DIN EN ISO 14122
  • Reparatur und Instandhaltung
  • Prüfung an ausgewählten Steigleitern und Steigeisen (Einholmleiter, Zweiholmleiter, Rückenschutz, Steigschutz, Steigeisen):
  • Anforderungen, Prüfmethoden, Prüffristen, Dokumentation
  • Schriftliche Abschlussprüfung

Abschluss

Teilnahmebescheinigung Herkules Aus- und Weiterbildung

Buchungsnummer

220

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