Befähigte Person – Prüfung von Regalanlagen

Befähigte Person

Befähigte Person – Prüfung von Regalanlagen

Prüfung von Regalanlagen

Schulung zur sachkundigen Person gem. § 3 ABS. 3 BETRSICHV.

Nutzen

Thema Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß § 3 dieser Verordnung muss der Arbeitgeber auch für Regalanlagen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und gemäß § 10 entsprechend den ermittelten Fristen die Regalanlage durch eine befähigte Person überprüfen lassen. Die neue Norm DIN EN 15635:2009-08 definiert diese wöchentlichen Inspektionen und die Experteninspektion durch eine fachkundige Person einmal jährlich. Die Wocheninspektion kann durch qualifizierte Mitarbeiter durchgeführt werden. Die Experteninspektion dürfen nur befähigte Personen zur Prüfung von Regalanlagen übernehmen, da nur sie die notwendigen Fachkenntnisse besitzen. Die hier angebotene Schulung vermittelt diese vertiefenden Kenntnisse. Prüfpflichtige Regalsysteme sind: Paletten-, Kragarm-, Einfahr-, Durchfahr-, Durchlauf- und Fachbodenregale sowie Mehrgeschosseinrichtungen.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus den Bereichen Lagerverwaltung, Logistik, Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie alle Personen, die beim Umgang mit Regalen für deren Sicherheit verantwortlich sind.

Inhalt

  • Rechtsgrundlagen/Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Technische Regeln
  • Bau und Ausrüstung von Regalanlagen
  • Anforderungen an den Betrieb
  • Nutzungssicherheit
  • Schäden, Unfallgefahren
  • Regeln zur Schadensbewertung
  • Prüfungsablauf
  • Hinweise zum Vollzug im Unternehmen
  • Dokumentation
  • Änderungen an Regaleinrichtungen
  • Befähigte Person - Aufgaben, Rechte, Pflichten
  • Schriftliche Abschlussprüfung

Abschluss

Teilnahmezertifikat Herkules Aus- und Weiterbildung

Buchungsnummer

204

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