Kranführer-Ausbildung
Brücken- und Portalkranen
Nutzen
Die UVV BGV D6 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können. Sie erhalten im Rahmen der Schulung einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und in Form von praktischen Übungen werden Ihnen die Grundlagen zur Bedienung von Kranen vermittelt.
Zielgruppe
Bedienpersonal für Krane
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Geräteproduktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften wie BGV D6
- Verkehrssicherungspflicht
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Aufbau und Funktionsweise
- Wartung und Pflege
- Betriebssicherheitsprüfung
- Unfallschwerpunkte
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hebebänder usw.
- Bestimmungen für das sichere Anschlagen
- Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmittel und Lasten
Praktische Ausbildung
- Verhaltensregeln
- Arbeiten am Kran
- Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten
- Fahrübungen mit und ohne Last
Abschluss
Teilnahmebescheinigung Herkules Aus- und Weiterbildung und Bedienerausweis
Buchungsnummer
184