Gerüstbau

Gerüstbau und Nutzung
Nutzen
Unfälle mit Gerüsten sind ein Schwerpunkt bei Arbeitsunfällen. Die Folgen sind lange Arbeitsausfälle und im schlimmsten Fall der Tod des Verunfallten. Gerüste sind so zu bauen, zu sichern und zu nutzen, dass Verletzungen z. B. durch Absturz verhindert sind. Dabei liegen die Verantwortlichkeiten hauptsächlich beim Gerüstbauer, aber auch beim Gerüstnutzer. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet jeden Arbeitgeber, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die Prüfung an Gerüsten dürfen ausschließlich nur Befähigte Personen durchführen.
Zielgruppe
Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben, Reinigungsfirmen sowie von Sanierungsunternehmen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Fachpersonal, das mit Aufbau und Nutzung von Gerüsten beauftragt ist
Inhalt
Aufgaben, Rechte und Pflichten der Befähigten Person, Rechtliche Grundlagen: Betriebssicherheitsverordnung/Richtlinie 2001/43 EG/Arbeitsschutzgesetz DGUV Informationen und Technische Regeln: DGUV 201-011, DIN 4420, DIN EN 12811 und TRBS 2121, Sicherheitsaspekte/Unfallgefahren an Gerüsten,Aufgaben des Gerüsterstellers/ Gerüstnutzers, Verantwortung und Haftung Arten von Gerüstgruppen und Gerüsten nach Verwendungszweck und Bauart Montageanweisungen, Grundlagen der Gerüstprüfung Prüfung nach Montage/Prüfung vor Inbetriebnahme/Erstnutzung, Übergabe des Gerüstes - Check durch den Nutzer Dokumentation
Abschluss
Teilnahmebescheinigung Herkules Aus- und Weiterbildung
Buchungsnummer
221