AEVO Vorbereitungslehrgang

AEVO-Vorbereitungslehrgang

AEVO-Vorbereitungslehrgang

Ausbilder - Eignungsverordnung

Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) regelt die Zulassung eines Ausbilders.

Nutzen

Auch Ausbilder in Unternehmen müssen für ihre Aufgaben ausgebildet sein. Nach sechs Jahren Pause ist seit dem 1.August 2009 die sogenannte AEVO, die Ausbilder - Eignungsverordnung wieder in Kraft getreten, nach der Ausbilder zunächst selbst eine Prüfung ablegen müssen.

Zielgruppe

Zukünftige Ausbilder/-innen mit staatlich anerkanntem Studium und/oder abgeschlossener Berufsausbildung.

Inhalt

Der Lehrgang erfolgt nach dem DIHT-Rahmenkonzept. Die berufs- und arbeitspädagogischen Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  3. Ausbildung durchführen
  4. Ausbildung abschließen

Handlungsfeld 1
...umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung und Ausbildungsvoraussetzungen zu prüfen und Ausbildung zu planen. Die AusbilderInnen sind dabei in der Lage, die Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen zu können, die Strukturen des Bildungssystems und seine Schnittstellen darzustellen usw. .

Handlungsfeld 2
...umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die Ausbildung unter Berücksichtigung organsisatorischer sowie rechtlicher Aspekte vorzubereiten. Die AusbilderInnen sind dabei in der Lage, auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits– und Geschäftsprozessen orientiert sowie die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessensvertretung in der Berufsbildung zu berücksichtigen usw. .

Handlungsfeld 3
...umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, selbstständiges Lernen in berufstypischen Arbeits und Geschäftsprozessen handlungsorientiert zu fördern. Die AusbilderInnen sind dabei in der Lage, lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernstruktur zu schaffen, Rückmeldungen zu geben und zu empfangen, die Probezeit zu organisieren, zu gestalten und zu bewerten usw. .

Handlungsfeld 4
...umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen und dem Auszubildenden Perspektiven für seine berufliche Weiterentwicklung aufzuzeigen. Die AusbilderInnen sind dabei in der Lage, Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorzubereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren und zu beraten usw.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung Herkules Aus- und Weiterbildung

Buchungsnummer

210

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