Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten
Befähigte Person Inhouseschulung möglich Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten Gerüste müssen vor ihrer Nutzung und in regelmäßigen Abständen fachkundig geprüft und freigegeben werden. Diese Verantwortung liegt bei einer „Befähigten Person“ gemäß BetrSichV und TRBS 1203. Unsere Schulung qualifiziert Sie praxisnah und rechtskonform für die Durchführung dieser Prüfungen und vermittelt alle erforderlichen…
