Berufskraftfahrer Inhouseschulung möglich

Berufskraftfahrer Weiterbildung – Modul 2

Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) müssen alle Lkw- und Busfahrer alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren. Modul 2 behandelt die Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Die Teilnehmer lernen die rechtlichen Grundlagen zu Lenk- und Ruhezeiten, den richtigen Umgang mit dem digitalen Tachografen sowie die Konsequenzen bei Verstößen kennen – praxisnah und aktuell.

Schulungsdetails


Nutzen und Zielgruppe

Modul 2 – Sozialvorschriften

  • Rechtssicherheit im Umgang mit Lenk- und Ruhezeiten
  • Vermeidung von Bußgeldern und Fahrverboten
  • Sicherer Einsatz von Kontrollgeräten (Tachografen)
  • Gesetzeskonforme Organisation des Fahralltags

Zielgruppe sind Berufskraftfahrer (LKW / Bus) im Güterkraft– oder Personenverkehr, die ihrer gesetzlichen Weiterbildungspflicht nachkommen müssen.

Schulungsinhalte

Modul 2 – Sozialvorschriften

  • EU-Sozialvorschriften im Straßenverkehr
  • Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten
  • Bedienung des digitalen Tachografen
  • Rechte und Pflichten im Kontrollfall
  • Dokumentations- und Nachweispflichten
  • Fallbeispiele und aktuelle Änderungen

Abschluss

Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung Herkules Aus- und Weiterbildung gemäß BKrFQG zur Anrechnung auf die gesetzlich vorgeschriebene 35-Stunden-Weiterbildung.

Aktuelle Termine

Zurzeit sind keine festen Schulungstermine verfügbar.

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