Berufskraftfahrer Qualifikation 2025

Berufskraftfahrer Weiterbildung

Kenntnisbereiche 3.1 – 3.7

Die Berufskraftfahrer-Qualifikation (BKF-Qualifikation) gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) ist für Fahrer:innen im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr verpflichtend. Sie dient dazu, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltbewusstsein im Straßenverkehr zu fördern.
Die Kenntnisbereiche 3.1 – 3.7 gehören zur „Beschleunigten Grundqualifikation“ bzw. Weiterbildung und betreffen hauptsächlich den Kenntnisbereich 3: Verhalten, Gesundheit und Image des Fahrers.

Schulungsdetails


Nutzen und Zielgruppe

Die Berufskraftfahrer-Qualifikation (BKF-Qualifikation) gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) ist für Fahrer:innen im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr verpflichtend.
Sie dient dazu, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltbewusstsein im Straßenverkehr zu fördern.

Gesamtnutzen der BKF-Qualifikation (Kenntnisbereich 3):

  • Steigerung der Verkehrssicherheit
  • Gesundheitsförderung und Reduzierung von Krankheitsausfällen
  • Professionelles Auftreten gegenüber Kunden und Kollegen
  • Rechts- und Regelkonformität im Arbeitsalltag
  • Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit durch kontinuierliche Weiterbildung

Die Kenntnisbereiche 3.1 – 3.7 gehören zur „Beschleunigten Grundqualifikationbzw. Weiterbildung und betreffen hauptsächlich den Kenntnisbereich 3: Verhalten, Gesundheit und Image des Fahrers.

Zielgruppe sind Berufskraftfahrer (LKW / Bus) im Güterkraft– oder Personenverkehr, die ihrer gesetzlichen Weiterbildungspflicht nachkommen müssen.

Schulungsinhalte

Kenntnisbereich 3 – Gesundheit, Sicherheit und Dienstleistung

  • 3.1 – Bewusstseinsbildung für Risiken im Straßenverkehr und Arbeitsumfeld (Unfallvermeidung, Gefahrenerkennung, richtige Reaktion bei Risiken)
  • 3.2 – Fähigkeit, der körperlichen und geistigen Belastung standzuhalten (Stressmanagement, Ernährung, Schlaf, Bewegung)
  • 3.3 – Bedeutung von Verhalten für das Unternehmensimage (Kundenkontakt, Auftreten, Kommunikation, Sauberkeit)
  • 3.4 – Kenntnisse über soziale Umwelt und rechtliche Rahmenbedingungen (Arbeits- und Sozialvorschriften, Rechte und Pflichten)
  • 3.5 – Umgang mit Konfliktsituationen (Konfliktbewältigung, Deeskalation, Kommunikation)
  • 3.6 – Verhalten bei Notfällen (Erste Hilfe, Unfallstellen absichern, Notruf absetzen)
  • 3.7 – Bedeutung der Weiterbildung und lebenslangen Lernens (Motivation zur ständigen Qualifizierung)

Abschluss

Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung Herkules Aus- und Weiterbildung gemäß BKrFQG zur Anrechnung auf die gesetzlich vorgeschriebene 35-Stunden-Weiterbildung.

Aktuelle Termine

  • Aktuelle Termine in Kassel
  • 15.11.2025
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