Befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen
Brücken- und Portalkrane zählen zu den wichtigsten Hebezeugen im industriellen Einsatz – ihre Sicherheit ist entscheidend. Um Unfälle und Ausfallzeiten zu vermeiden, sind regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen gesetzlich vorgeschrieben. In dieser Schulung erlangen Sie die erforderliche Sachkunde, um eigenständig Prüfungen nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 52 durchzuführen.
Schulungsdetails
Nutzen und Zielgruppe
Die Ausbildung richtet sich an Personen, die als »Befähigte Person« die Prüfung von Arbeitsmitteln durchführen sollen wie z. B. Hausmeister, Haushandwerker, Sachkundige aus dem Bereich Haustechnik.
Schulungsinhalte
Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss bekommen Sie eine Teilnahmebescheinigung sowie ein Zertifikat als Befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen.
Aktuelle Termine
Zurzeit sind keine festen Schulungstermine verfügbar.
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