Befähigte Person Inhouseschulung möglich

Befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen

Brücken- und Portalkrane zählen zu den wichtigsten Hebezeugen im industriellen Einsatz – ihre Sicherheit ist entscheidend. Um Unfälle und Ausfallzeiten zu vermeiden, sind regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen gesetzlich vorgeschrieben. In dieser Schulung erlangen Sie die erforderliche Sachkunde, um eigenständig Prüfungen nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 52 durchzuführen.

Schulungsdetails


Nutzen und Zielgruppe

  • Erwerb der Sachkunde zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen
  • Rechtssichere Durchführung von Sicht- und Funktionsprüfungen
  • Frühzeitiges Erkennen von Mängeln und Gefahren
  • Sicherstellung eines störungsfreien Kranbetriebs
  • Reduzierung von Unfallrisiken und Stillstandzeiten

Die Ausbildung richtet sich an Personen, die als »Befähigte Person« die Prüfung von Arbeitsmitteln durchführen sollen wie z. B. Hausmeister, Haushandwerker, Sachkundige aus dem Bereich Haustechnik.

Schulungsinhalte

  • Gesetzliche Grundlagen (BetrSichV, DGUV Vorschrift 52, TRBS)
  • Aufbau, Funktion und typische Schadensbilder von Brücken- und Portalkranen
  • Anforderungen an befähigte Personen
  • Prüfumfang, Prüffristen und Prüfmethoden
  • Dokumentation und Erstellung von Prüfberichten

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss bekommen Sie eine Teilnahmebescheinigung sowie ein Zertifikat als Befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen.

Aktuelle Termine

Zurzeit sind keine festen Schulungstermine verfügbar.

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