Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten
Gerüste müssen vor ihrer Nutzung und in regelmäßigen Abständen fachkundig geprüft und freigegeben werden. Diese Verantwortung liegt bei einer „Befähigten Person“ gemäß BetrSichV und TRBS 1203. Unsere Schulung qualifiziert Sie praxisnah und rechtskonform für die Durchführung dieser Prüfungen und vermittelt alle erforderlichen Kenntnisse zur sicheren Beurteilung der standsicheren Nutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten.
Schulungsdetails
Nutzen und Zielgruppe
Zielgruppe
Schulungsinhalte
Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss bekommen Sie eine Teilnahmebescheinigung Herkules Aus- und Weiterbildung als Nachweis der erworbenen Qualifikation gemäß BetrSichV und TRBS.
Aktuelle Termine
Zurzeit sind keine festen Schulungstermine verfügbar.
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