Befähigte Person Inhouseschulung möglich

Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten

Gerüste müssen vor ihrer Nutzung und in regelmäßigen Abständen fachkundig geprüft und freigegeben werden. Diese Verantwortung liegt bei einer „Befähigten Person“ gemäß BetrSichV und TRBS 1203. Unsere Schulung qualifiziert Sie praxisnah und rechtskonform für die Durchführung dieser Prüfungen und vermittelt alle erforderlichen Kenntnisse zur sicheren Beurteilung der standsicheren Nutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten.

Schulungsdetails


Nutzen und Zielgruppe

  • Rechtssichere Qualifikation als „Befähigte Person“ für Gerüstprüfungen
  • Kenntnisse zur Durchführung und Dokumentation der Prüfung nach BetrSichV
  • Erhöhung der Sicherheit auf Baustellen und Vermeidung von Unfällen
  • Erfüllung gesetzlicher Arbeitgeberpflichten
  • Minimierung persönlicher Haftungsrisiken

Zielgruppe

  • Technische Fachkräfte im Bau- und Handwerksbereich
  • Verantwortliche für Arbeitssicherheit
  • Bauleiter, Poliere, Vorarbeiter
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Personen, die Gerüste prüfen, freigeben oder dokumentieren sollen

Schulungsinhalte

  • Rechtliche Grundlagen (BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 2121, DGUV Regel 101-014)
  • Aufgaben, Verantwortung und Haftung der befähigten Person
  • Anforderungen an Gerüste in der Nutzungsphase
  • Sicht- und Funktionsprüfung von Gerüsten
  • Prüfkriterien, Checklisten und Dokumentation
  • Beispiele typischer Mängel

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss bekommen Sie eine Teilnahmebescheinigung Herkules Aus- und Weiterbildung als Nachweis der erworbenen Qualifikation gemäß BetrSichV und TRBS.

Aktuelle Termine

Zurzeit sind keine festen Schulungstermine verfügbar.

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