Sachkundeprüfung für Krane
Alle Krane und Hebezeuge unterliegen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den DGUV Vorschriften einer regelmäßigen Prüfpflicht. Dazu gehören unter anderem DGUV Vorschrift 52 (früher BGV D6 – Krane), DGUV Vorschrift 54 (früher BGV D8 – Winden, Hub- und Zuggeräte) sowie DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel).
Unser Leistungsspektrum
Leistungsübersicht
Vorteile der Auslagerung an uns
Diese Prüfungen dürfen ausschließlich von zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt werden, die über ausreichende Fachkenntnisse, Berufserfahrung und aktuelle Rechts- sowie Normenkenntnisse verfügen. Unsere Sachkundigen bringen langjährige Praxiserfahrung mit und gewährleisten eine rechtssichere, fachgerechte und dokumentierte Prüfung Ihrer Krananlagen.
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Bei Interesse an unserem Leistungspaket oder weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie die Gelegenheit, uns unverbindlich zu kontaktieren – wir freuen uns darauf, Ihr Unternehmen sicher und rechtskonform zu unterstützen.
