Sachkundeprüfung für Krane

Alle Krane und Hebezeuge unterliegen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den DGUV Vorschriften einer regelmäßigen Prüfpflicht. Dazu gehören unter anderem DGUV Vorschrift 52 (früher BGV D6 – Krane), DGUV Vorschrift 54 (früher BGV D8 – Winden, Hub- und Zuggeräte) sowie DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel).

Unser Leistungsspektrum

Leistungsübersicht

  • Jährliche Hauptprüfung gemäß DGUV Vorschriften 52, 54 und 3
  • Sicht- und Funktionsprüfungen zur frühzeitigen Erkennung von Mängeln
  • Überprüfung der elektrischen Anlagen nach DGUV Vorschrift 3
  • Dokumentation der Prüfergebnisse gemäß gesetzlicher Vorgaben
  • Beratung zu Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen
  • Prüfung vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen
  • Erstellung von Mängelberichten mit Handlungsempfehlungen
  • Überprüfung der Lastaufnahmemittel in Verbindung mit dem Kran

Vorteile der Auslagerung an uns

  • Rechtssicherheit: Wir prüfen streng nach BetrSichV, DGUV und geltenden Normen.
  • Fachkompetenz: Befähigte Personen mit aktueller Schulung und langjähriger Erfahrung.
  • Zeitersparnis: Wir übernehmen die komplette Organisation und Dokumentation.
  • Minimiertes Risiko: Früherkennung von Mängeln reduziert Ausfallzeiten und Unfälle.
  • Unabhängigkeit: Neutrale, objektive Prüfung ohne Interessenkonflikte.

Diese Prüfungen dürfen ausschließlich von zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt werden, die über ausreichende Fachkenntnisse, Berufserfahrung und aktuelle Rechts- sowie Normenkenntnisse verfügen. Unsere Sachkundigen bringen langjährige Praxiserfahrung mit und gewährleisten eine rechtssichere, fachgerechte und dokumentierte Prüfung Ihrer Krananlagen.

Kontaktieren Sie uns

Bei Interesse an unserem Leistungspaket oder weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie die Gelegenheit, uns unverbindlich zu kontaktieren – wir freuen uns darauf, Ihr Unternehmen sicher und rechtskonform zu unterstützen.